AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unterrichtsverträge

§ 1 Allgemeines 

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Musikschule Trommelschule Tübingen, Inhaber: Helge Rosenbaum, Albblickstr. 5, 72116 Mössingen, nachfolgend Musikschule genannt, und der/dem Teilnehmer/in bzw. ihrer/ihrem/seinem gesetzlichen Vertreter/in, nachfolgend Schüler genannt.

§ 2 Unterrichtsregelungen und Anzahl Unterrichtseinheiten 

2.1. Es wird eine Probezeit von drei Monaten, beginnend mit der ersten Unterrichtsstunde, vereinbart. In dieser Probezeit kann der Unterricht mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Vertragswechsel sind hiervon ausgenommen.

2.2 Falls im Unterrichtsvertrag nichts anderes vereinbart ist, wird der Unterricht regelmäßig wöchentlich zum fest vereinbarten Termin in den Räumen der Musikschule im Sudhaus, Hechingerstr. 203, 72072 Tübingen oder in der August-Bebelstr. 16, 72072 Tübingen stattfinden. Veranstaltungen wie Konzerte, Proben oder Workshops können, falls erforderlich, auch außerhalb der Räumlichkeiten der Musikschule stattfinden. 

2.3 Kann der Unterricht aus Gründen der Höheren Gewalt oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von LehrerIn und SchülerIn (Präsenzunterricht) erbracht werden, ist die Musikschule berechtigt, den Präsenzunterricht online zu erbringen. Die eigenen Kosten der Online-Übertragung trägt jede Partei selbst. 

2.4 Die Länge einer Unterrichtseinheit richtet sich nach der im Vertrag festgelegten Dauer. Die Gesamtzahl der wöchentlichen Unterrichtseinheiten beträgt 36 pro Jahr. Die Entgeltpflicht bleibt während der unterrichtsfreien Zeit bestehen. Für 14tägigen Unterricht bedeutet es in der Regel die Hälfte.

§ 3 Unterrichtsausfall

3.1. Soweit der/die Schüler*in den Unterricht versäumt, auch im Falle von kurzfristiger Krankheit oder sonstigen Gründen, wie bspw. Urlaub oder Schulveranstaltungen, hat er keinen Anspruch auf Beitragserstattung oder -minderung. Ebenso besteht kein Anspruch auf Nachholstunden oder Verlegung des Unterrichtstermins.

3.2. Bei mehr als einwöchiger Krankheit kann der Vertrag nach Vorlage eines ärztlichen Attestes ruhen. In dieser Zeit fällt kein Beitrag an. Die Vertragslaufzeit verlängert sich dann um die ausgesetzte bescheinigte Ausfallzeit. Die Musikschule ist in diesem Fall berechtigt, den vereinbarten Unterrichtstermin durch eine/n andere/n Schüler*in zu belegen. Dann muss bei Wiederaufnahme des Unterrichts ein neuer Termin vereinbart werden.

3.3. Der durch etwaige Verhinderung des Lehrers ausgefallende Unterricht wird nach Vereinbarung nachgeholt. Es werden max. 3 Nachholtermine angeboten. Wird ein beiderseitig fest vereinbarter Nachholtermin vom Schüler nicht wahrgenommen, besteht kein weiterer Anspruch auf Nachholung oder Erstattung.

§ 4 Unterrichtsfreie Zeiten

Die unterrichtsfreien Tage werden von der Musikschule frühzeitig kommuniziert. 

§ 5 Laufzeit und Kündigung

5.1. Der Unterrichtsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen vierteljährlich zum Ende März, Ende Juni, Ende September und Ende Dezember gekündigt werden. 
5.2. Die Kündigung bedarf der Schriftform (per Post, persönliche Abgabe oder E-Mail). Bei Briefen gilt als Eingangsdatum der Poststempel, bei E-Mails das Eingangsdatum bei der Musikschule. Das gesetzliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ausgenommen hiervon sind Workshops und spezielle Ferienkurse.

§ 6 Unterrichtsbeiträge 

6.1. Das Entgelt für den Musikunterricht richtet sich nach der beigefügten Entgeltordnung, die Bestandteil des Vertrages ist. Änderungen der Entgeltordnung werden den Auftraggebern unverzüglich mitgeteilt, mit der Bitte, der Entgeltänderung zuzustimmen. Stimmt der Auftraggeber der Entgeltänderung nicht binnen eines Monats zu, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen. 

6.2. Im Falle einer Rücklastschrift aufgrund mangelnder Deckung oder sonstiger Gründe ist die Musikschule berechtigt, dem/der Schüler*in für jede Mahnung 8,50 Euro und eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro zu berechnen.

§ 7 Zahlungsmodalitäten

Alle Entgelte werden jeweils bis zum 5. des Monats, in jedem Fall vor Erteilung der ersten Unterrichtseinheit, per Dauerauftrag vom Konto der/des Schülers*in abgebucht. 

Helge Rosenbaum
IBAN DE08 6415 0020 0001  6065 13
BIC   SOLADES1TUB

Rolf Nil
IBAN: DE87 4306 0967 70214688 00
BIC: GENODEM1GLS          

§ 8 Aufsichtspflicht, Haftung 

8.1. Es gilt ausschließlich die gesetzliche Haftpflicht. Für den Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände oder Wertsachen wird keine Haftung übernommen. 

8.2. Eine Aufsichtspflicht des Lehrers der Musikschule gilt nur für die Zeit des Unterrichts, vom Betreten bis zum Verlassen des Unterrichtsraumes. 

8.3. Für Schäden, die durch den Schüler selbst oder die begleitende Person an den Räumlichkeiten, an Instrumenten oder anderen Personen entstehen, haftet der Schüler selbst oder bei Minderjährigen seine Erziehungsberechtigten. 

8.4. Es besteht keine gesonderte Unfallversicherung für die Schüler.

§ 9 Salvatorische Klausel

9.1. Vertragsänderungen oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis selbst. 

9.2. Sollte eine oder mehrere der genannten Vertragsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftliche gewollten der Parteien entspricht und zulässig ist.

§ 10 Einwilligungsklausel

10.1. Die Musikschule erhebt und verwendet die personenbezogenen Daten des Schülers ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzrechts der Bundesrepublik Deutschland. Im Folgenden unterrichten wir den Schüler gemäß § 33 des BDSG über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten.

10.2. Der Erfassung und Speicherung meiner Daten im erforderlichen Umfang wird mit der Unterschriftsleistung ausdrücklich zugestimmt. Kontodaten werden nur zum Zwecke der Abbuchung erfasst und sind nicht allgemein zugänglich. 

§ 11 Persönlichkeitsrechte 

Hiermit erkläre ich/erklären wir uns einverstanden, dass die Musikschule Fotos oder Videos meines/unseres Kindes auf ihrer Website, auf Flyern oder anderen Veröffentlichungen, die der Selbstdarstellung der Musikschule dienen, zeigen darf. Dieses Einverständnis kann jederzeit auch teilweise widerrufen werden und gilt ansonsten zeitlich unbeschränkt.

Mössingen, den 04. April 2021